1906 lief das Schutzrecht aus, von da an gab es unzählige Nachbearbeitungen verschiedenster Personen und Verlage. Eine
Ausnahme bildet H. Davithis von Enßlin & Laiblin sowie H. Davitis von Bardtenschläger. Diese “Plagiate” war bereits kurz
nach ihrem Tode erhältlich.